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Neue Regeln für mehr Wohngesundheit
Mit einer neuen Vergaberichtlinie ändern sich bei natureplus die Bestimmungen hinsichtlich der Emissionsmessungen.

Produktprüfung

Viele Bauprodukte emittieren flüchtige organische Verbindungen und haben damit einen wesentlichen Einfluss auf die Innenraumluftqualität. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten in Innenräumen möglichst emissionsarme Produkte zum Einsatz kommen. Um einen vorbeugenden Gesundheitsschutz und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen beständig zu gewährleisten, werden im Rahmen der natureplus-Zertifizierung bei der Bewertung der Emissionen aus Bauprodukten folgende Aspekte, Einstufungen und Regelwerke berücksichtigt

  • das Minimierungsgebot
  • ein vorbeugender Gesundheitsschutz / das Vorsorgeprinzip
  • die Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes
  • die Einstufung gemäß TRGS 905/907, DFG-MAK-Liste, EU-Verordnung 1272/2008 und IARC-Klassifizierung
  • das deutsche Regelwerk zur Bewertung von VOC-Emissionen aus Bauprodukten, das sogenannte AgBB-Schema, entwickelt vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten mit Grenzwerten für u.a. flüchtige organische Verbindungen (TVOC), SVOC und VVOC sowie mit NIK-Werten für einzelne Verbindungen (NIK = Niedrigste Interessierende Konzentration, entspricht etwa den europäischen LCI-Werten).

Die Bestimmung der flüchtigen organischen Verbindungen erfolgt gemäß den internationalen Standards EN 16516 sowie EN ISO 16000-9, ISO 16000-6 und -3.

Neue Vergaberichtlinie 5010

Weil es in diesen Regelwerken in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Änderungen gab und insbesondere die EN 16516 neu eingeführt wurde und weil natureplus zusätzlich auch die Prüfungsdurchführung transparent und einheitlich regeln will, hat die natureplus-Kriterienkommission in einem mehr als ein Jahr währenden Prozess eine neue Rahmenrichtlinie 5010 aufgestellt. Hier ist für alle Eventualitäten von der Probennahme bis zur Prüfkammer-Analytik alles Wissenswerte rund um die Emissionsmessung dargestellt und damit vorhandene Regelungslücken der bestehenden Normen explizit geschlossen. Im Bereich der einzuhaltenden Grenzwerte wird deutlich, dass die natureplus-Regeln sich nicht auf einen TVOC-Wert beschränken, sondern dass im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge auch diverse weitere Summen- und Einzelgrenzwerte zum Tragen kommen. Alle begründeten Abweichungen von dieser generellen Regel in einzelnen Produktrichtlinien sind hier ebenso dokumentiert.

Anspruchsvoll und transparent

Mit der neuen Vergaberichtlinie 5010 unterstreicht natureplus erneut eindrucksvoll seinen Anspruch, das strengste und transparenteste Gütesiegel für den Verbraucher- und Umweltschutz in Europa zu sein. Die neue Richtlinie gibt der natureplus Institute SCE mbH, welche die natureplus-Prüfungen durchführt, klare Vorgaben und regelt die Prüfungen praxisnah und kundenfreundlich. Sie macht zudem die Messwerte und Grenzwerte bei der Emissionsprüfung besser vergleichbar mit Werten anderer Institute und Label.

Die neue Richtlinie 5010 ersetzt die bisher in den einzelnen Vergaberichtlinien enthaltenen Regelungen zur Emissionsprüfung. Daher werden im Rahmen der natureplus-Zertifizierung seit dem 11.04.2019 die Emissionen aus Bauprodukten nach der neuen Richtlinie 5010 bewertet. Alle Richtlinien, welche vor März 2019 ausgegeben wurden, müssen diesbezüglich in der nächsten Zeit überarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass ab SOFORT in allen Richtlinien die Bewertung von Emissionen gemäß der RL 5010 durchgeführt wird.

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Hier finden sie die neue Vergaberichtlinie 5010.