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Umweltproduktdeklarationen EPD

Zielsetzung und Inhalte von Umweltproduktdeklarationen

Das übergeordnete Ziel einer Umweltproduktdeklaration ist es, den Akteur*innen und Entscheider*innen in Politik, Bau- und Immobilienwirtschaft umweltrelevante Informationen und Daten über den gesamten Lebenszyklus eines Bauprodukts in verifizierter und einheitlicher Form zur Verfügung zu stellen. Daraus ergibt sich auch ein Impuls zur stetigen Verbesserung der Umwelteigenschaften eines Produkts. Die EPD enthält zu diesem Zweck unter anderem folgende Angaben:

  • Produktbeschreibung mit bautechnischen Informationen und Angaben zur Zusammensetzung
  • Beschreibung des Produktionsprozesses
  • Hinweise zur Verarbeitung, zur Nutzungs- und Nachnutzungsphase  
  • Ergebnisse der Ökobilanz nach ISO 14040 und ISO 14044.

Umweltproduktdeklarationen dienen somit als Information über die Leistung eines Bauprodukts. EPD können gemäß Europäischer Bauproduktenverordnung (Verordnung EU 305/2011, Absatz 56) außerdem zur Bewertung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und zur Beurteilung der Auswirkungen von Bauwerken auf die Umwelt herangezogen werden.

Verfahren

Allgemein sind das Verfahren zur Erstellung einer EPD und deren erforderlichen Inhalte in ISO 14025 und in EN 15804 geregelt. Darüber hinaus sollen spezifische Produktkategorieregeln (PKR) eine einheitliche Basis für die Erstellung von Ökobilanzen im Baubereich schaffen und zu konsistenten und damit vergleichbaren Baustoffdaten führen, welche auch in Gebäudebewertungssystemen Verwendung finden können. Sie werden von Programmbetreiber*innen wie der österreichischen Bau EPD GmbH erstellt. EPD-Hintergrundberichte werden im Auftrag des Herstellers durch Ökobilanz-Sachverständige wie die IBO GmbH erstellt, anschließend durch unabhängige Verifizierer*innen auf Plausibilität und Konformität überprüft und die EPD als solche nach Freigabe von EPD Programmbetreiber*innen veröffentlicht.  
Viele EPD Programmbetreiber*innen sind im Dachverband der ECO Platform organisiert. Mit dem Ziel der Harmonisierung der verschiedenen Anforderungen etabliert dieser u. a. ein gemeinsames Qualitätsmanagement für EPD-Programme durch strenge Verifizierungskriterien. EPD von Mitgliedern des Verbandes, die diese Regeln einhalten, sind entsprechend gekennzeichnet.

Unsere Leistungen

Das Team der Materialökologie modelliert die Lebenszyklusanalyse, interpretiert und beschreibt die zugrunde gelegten Daten in einem Hintergrundbericht und erstellt die EPD für die Verifizierung und Einreichung bei einem EPD Programmbetreiber. Unser Fokus liegt auf Kooperationen mit der österreichische BauEPD GmbH und dem Institut für Bauen und Umwelt e. V. (IBU) in Deutschland. Grundsätzlich bieten wir unsere Leistungen aber für den gesamten europäischen Raum an. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir bei allen Fragen rund um die EPD Erstellung.

Referenzen

ECO Platform verified EPD publiziert von Bau EPD GmbH auf www.bau-epd.at:

 

ECO Platform verified EPD publiziert vom Institut für Bauen und Umwelt e. V. (IBU) auf https://ibu-epd.com/veroeffentlichte-epds/:

  • Zellulosedämmstoff Thermofloc (boratfrei), Peter Seppele Gesellschaft m.b.H., EPD-PSG-20210030-IBA1-DE, GaBi, gültig bis 31.3.2026

  • Holzfaserdämmplatten, Holzwerk Gebr. Schneider GmbH, EPD-HWS-20160105-IAC2-DE, GaBi, gültig bis 2.6.2022

  • Holzfaser-Dämmplatten best wood FLEX 50, Holzwerk Gebr. Schneider GmbH, EPD-HWS-20160032-IAC2-DE, GaBi, gültig bis 5.9.2022

  • KLH Massivholzplatte (Kreuzlagenholz), KLH Massivholz GmbH, EPD-KLH-20190027-ICA1-DE, GaBi, gültig bis 5.5.2024

  • Lose Zellulosedämmung, European Cellulose Insulation Association, EPD-ECI-20200217-ICG1-DE, GaBi, gültig bis 1.7.2026

Quellenverweise

  • EN 15804 Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltdeklarationen für Produkte – Grundregeln für die Kategorie Bauprodukte
  • ISO 14025 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Typ III Umweltdeklarationen – Grundsätze und Verfahren
  • ISO 14040 Umweltmanagement – Ökobilanz - Grundsätze und Rahmenbedingungen  
  • ISO 14044 Umweltmanagement – Ökobilanz - Anforderungen und Anleitungen
  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates