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Gleichstellungsplan

Für Einreichungen von EU-Forschungsprojekten ist künftig das Vorlegen eines Gleichstellungsplanes, auch Gender Equality Plan (GEP) genannt, nötig. Daher wurde beschlossen, bis Herbst 2022 einen solchen für das IBO zu erstellen. „IBO“ bezieht sich in diesem Dokument sowohl auf den Verein IBO – Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie als auch die IBO – Österreichisches Institut für Bauen und Ökologie GmbH.
Der IBO Gleichstellungsplan basiert auf den Vorgaben der EU, die im Gender Action Plan III formuliert sind. Sowohl die darin empfohlenen Inhalte als auch die Analysekategorien der 4 R-Methode sind in den Zielen und Maßnahmen des IBO Gleichstellungsplans repräsentiert.