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Umweltzeichen und Umweltdeklarationen

Umweltzeichen – Umweltkennzeichnungen Typ I

Umweltzeichen,  normgemäß Umweltkennzeichnungen vom Typ I  nach EN ISO 14024, sind Kennzeichnungen von Produkten mit besonders guter Umweltleistung. Sie bestehen aus einem Zeichen oder Logo hinter dem bestimmte, vereinbarte Anforderungen an das Produkt stehen. Die Anforderungen werden im Allgemeinen so gewählt und später nachjustiert, dass immer nur ein bestimmter Prozentsatz des Produktangebots auf dem Markt dieses Zeichen erhalten kann. In der ISO 14024 werden weltweit einheitliche Kernanforderungen an Umweltzeichen festgelegt. Die Zeichen nach Typ I vermitteln eine einfache, auf den Punkt gebrachte Botschaft und richten sich damit insbesondere an den Endverbraucher. Die Anforderungen stellen charakteristische Grenzwerte oder qualitative Anforderungen dar, deren Einhaltung die Produkte deutlich umweltfreundlicher machen als solche Produkte, die die Grenzwerte und Anforderungen nicht erfüllen. Umweltzeichenprogramme, die Vergaberichtlinien für Baustoffe enthalten, sind im deutschsprachigen Raum u.a. das natureplus-Qualitätszeichen, das IBO-Prüfzeichen, die Europäische Blume, das Österreichische Umweltzeichen, der Blaue Engel.

Umweltproduktdeklarationen – Typ III Umweltdeklarationen

Das übergeordnete Ziel einer Umweltproduktdeklaration (EPD) ist es, den Akteuren und Entscheidern in Politik, Bau- und Immobilienwirtschaft die umweltrelevanten Daten eines Bauprodukts in verifizierter und vergleichbarer Form zur Verfügung zu stellen und so die Anwendung von Bauprodukten unter Berücksichtigung der EU-Bauprodukteverordnung aber auch von Anforderungen von Gebäudezertifizierungs- oder ökologischen Beschaffungssystemen zu ermöglichen. Die EPD enthält zu diesem Zweck unter anderem

  • Produktbeschreibung mit bautechnischen Informationen und Angaben zur Zusammensetzung
  • Beschreibung des Produktionsprozesses
  • Hinweise zur Verarbeitung, zur Nutzungs- und Nachnutzungsphase
  • Ergebnisse der Lebenszyklusanalyse

Umweltproduktdeklarationen des Typ III dienen somit als Information über die Leistung eines Bauprodukts. Bei der Erstellung einer EPD sind ISO 14025 “Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Typ III Umweltdeklarationen – Grundsätze und Verfahren” und EN 15804 “Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltdeklarationen für Produkte – Grundregeln für die Kategorie Bauprodukte” heran zu ziehen.