Planungsaufgaben
Im Vorfeld und während konfliktträchtiger Situationen kann der Lärmakustiker Sachlichkeit und konstruktive Lösungen einbringen. Denn mit den lärmtechnischen Richtwerten in Regelwerken, Normen und Gesetzen ist ein Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen keine unzulässigen und unzumutbaren Lärmbelästigungen auftreten. Regelwerke dienen dem Ausgleich von Interessen; nämlich dem Schutzanspruch ruhebedürftiger Menschen in ihren Wohnungen und Aufenthaltsräumen und dem Interesse der Gewerbeausübung von Betrieben. Mit Lärmprognoseberechnungen und Lärmmessungen kann ein fachkundiges Ingenieurbüro die Lärmbelastung einer konkreten Situation erfassen und beurteilen, ob dies noch durch die Regelwerke gedeckt ist.
Völligen Ruheanspruch gibt es zwar nicht, aber Maßnahmen, die der Lärmakustiker ausarbeitet, verhelfen zu annehmbaren Werten.
Im Zusammenhang mit lärmintensiven Gewerbebetrieben und Gewerbelärm im Allgemeinen treten immer wieder typische Fragestellungen auf:
- Ist eine Betriebsansiedlung am speziellen Standort möglich und zulässig?
- Ist eine Betriebserweiterung oder Umbau aus lärmtechnischer Sicht noch durch die ursprüngliche Genehmigung gedeckt?
- Welche Maßnahmen sind zielführend, um die Lärmemissionen eines bestehenden Betriebs zu reduzieren?
- Ist ein Grundstück in lärmbelastetem Umfeld für die Wohnbebauung geeignet?
Lärmschutz im Rahmen des Gewerbe- und Baurechts
Zur Beantwortung dieser Fragestellungen bedarf es neben solidem technischem Wissen auch dem Verständnis für rechtliche Zusammenhänge.
Die Beurteilung der Lärmimmission orientiert sich an der bestehenden ortsüblichen Schallimmission. Dazu wird eine Umgebungslärmmessung durchgeführt. Der erhobene Umgebungslärmpegel ist ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, welche Nutzungen an dem Standort verträglich sind.
Dipl. Ing Michael Dauelsberg MSc, verantwortlich beim Ingenieurbüro Spektrum für den Bereich Lärmschutz, erläutert den typischen Ablauf einer lärmtechnischen Beratung bei der gewerberechtlichen Genehmigung eines Bauvorhabens: „Zuerst gilt es den Betriebsablauf auf lärmtechnisch relevante Punkte zu untersuchen. Das kann beispielsweise die tägliche Anzahl der LKW-Anlieferungen sein, die Stellplatzzahl oder die Art der haustechnischen Anlagen.“
Basierend auf den ermittelten Angaben wird eine erste Prognoseberechnung erstellt. Jetzt beginnt die Phase der Optimierung. Wenn durch die Optimierung der Betriebsabläufe noch keine ausreichende Verbesserung erzielbar ist, kann durch gezielte Maßnahmen - wie etwa der Positionierung von ausreichend hohen Lärmschutzwänden an geeigneter Lage - versucht werden, die Lärmschutzziele zu erreichen. Sobald ein mit dem Betreiber abgestimmter Entwurf vorliegt, wird das Konzept mit der Genehmigungsbehörde erörtert. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen im Einzelfall noch Abnahmemessung und Bestätigungen über die korrekte Umsetzung von Auflagen und Maßnahmen.
Dargestellt werden die Ergebnisse als Gebäudelärmkarte (siehe Abbildung), wo die Belastungen deutlich sichtbar werden.
Lärmprognoseberechnungen stellen auch bei der Ausweisung von Grundstücken für Wohnbebauung und damit zusammenhängenden Widmungsverfahren ein wichtiges Planungsinstrument dar. Auf Basis von Gebäudelärmkarten können Maßnahmen abgeleitet werden, damit das Ruheinteresse von Wohnnutzung auch in lärmbelastetem Umfeld gewährleistet ist.
Mit der gesamtheitlichen Betrachtung aller Schallquellen werden die Vorgaben bei bau- und gewerberechtlichen Verfahren bestimmt. Auch werden die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen (z.B. Schallschutzwände) mit den Prognoseberechnungen festgelegt.
Durch den hohen Detaillierungsgrad kann in der Planung kosteneffizient auf die Anforderungen wie. Der Dimensionierung von Fensterschalldämmmaßen oder zulässigen Schallpegeln von haustechnischen Anlagen wie einer Luftwärmepumpe reagiert werden. Lärmakustik scheint als zusätzliche Anforderung die Planung zu verkomplizieren, erspart aber in der Errichtung und Betrieb langwierige, kostspielige und aufwändige Nachbesserungen oder gar Rechtsstreitigkeiten.
Autoren: Dipl.-Ing. Michael Dauelsberg MSc und DI Dr. Karl Torghele