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naBe Kriterien ab 1. Juli verpflichtend
Die öffentliche Hand zeigt's vor!

Der österreichische Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) als Vorbild für einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit Ressourcen, um die Umwelt zu schützen und nächsten Generationen eine lebenswerte Zukunft zu bieten.

Die vorliegenden Kriterien des naBe-Aktionsplans wurden unter Federführung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zusammen mit öffentlichen Auftraggeber*innen des Bundes und der Länder und mit umfassender Unterstützung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) sowie der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), der Sozialpartner*innen, der NGOs, des Umweltbundesamts und weiterer Stakeholder entwickelt. Die naBe-Plattform hat ihren Beitrag u.a. in der Koordination von Arbeitsgruppen, Erarbeitungen von Grundlagen und Statistiken und last not least in der Vermittlung zwischen Stakeholder*innen geleistet.

Nach den intensiven inhaltlichen Austauschrunden zu allen 16 naBe-Produktgruppen wurde nun ein Meilenstein gesetzt: Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2021 den naBe-Aktionsplan inklusive der naBe-Kernkriterien beschlossen. Darin wurde eine verpflichtende Umsetzung durch die Bundeseinrichtungen ab dem 1. Juli 2021 festgelegt. Alle anderen Gebietskörperschaften sind herzlich eingeladen, den Aktionsplan ebenfalls umzusetzen. Die erste neue Fassung des naBe-Kernkriterienkatalogs liegt somit vor und die Informationsseiten zu den Produktgruppen wurden auf der naBe-Webseite freigeschalten.

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