Die Forderung, dass Baustoffe in der Nutzung ungiftig und emissionsarm sein müssen, zählt zu den zentralen und ältesten Anliegen der Baubiologie und Bauökologie. Sie gilt selbstverständlich auch für zementbasierte und Betonprodukte im Innenraum. Die wesentlichen Herausforderungen für die Zementestriche und Betonfertigteile liegen jedoch in anderen Bereichen: dem verstärkten Einsatz von Recyclingkörnungen und CO₂-reduzierten Zementen, der Minimierung der Transporte schwerer Materialien, der Rücknahme von Baustellenabfällen sowie den Verwertungsmöglichkeiten nach der Nutzungsphase. Die neuen Richtlinie zur Prüfung von Estrichen und Betonfertigteilen fordern daher zumindest ein technisches Konzept zur Vorbereitung auf eine Wiederverwendung sowie umfassende Informationspflichten gegenüber den Anwender:innen.
Dazu zählen unter anderem:
- konstruktive Lösungen, Fügungen, Rückbautechniken und -geräte sowie Demontagehilfen für eine möglichst zerstörungsfreie Demontage,
- Konstruktionsempfehlungen für einen sortenreinen Rückbau,
- Systemergänzungsprodukte, die das Nachnutzungspotenzial der Bauteile erhalten.
Mit diesen Prüfkriterien erhalten Planer:innen, Bauausführende und Hersteller klare Orientierung, welche Maßnahmen für eine nachhaltigere Entwicklung im Betonbau erforderlich sind. Rückbaufreundlichere Alternativen wie Lehm- und Trockenestriche sowie Schüttungen sollen künftig in eigenen Richtlinien behandelt werden.

