Von Wirtschaftsprüfern im Auftrag der deutschen Bauindustrie ausgearbeitet wurde ein Vorschlag wie eine Verpflichtung zum Klimaschutz vergabe- und haushaltsrechtlich zulässig in die Ausschreibungs- und Vergabepraxis der öffentlichen Hand eingeführt werden könnte. Zentrale Idee ist, die CO2-Emissionen, die bei einem Bauvorhaben entstehen werden, zu bepreisen und diese Summe zum restlichen Angebotspreis nur für die Bewertung des Angebotes aufzuschlagen. Den Zuschlag erhielte dann der Billigstbieter. Ob die so ausgerechneten Belastungen seriös vergleichbar sein werden, muss die Praxis zeigen.
Mehr dazu im Artikel von Thomas Schmitz auf natureplus.org
