Zum Seiteninhalt springen

Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz von Bauprodukten bei natureplus I*
Neue Grenzwerte – robust in jeder Hinsicht

Ab 2020 bewertet natureplus die Klimaverträglichkeit und die Energieeffizienz der Herstellung von Bauprodukten an Hand von Grenzwerten, die auf konsistenten und zuverlässigen Daten und Methoden beruhen.

Ökobilanzen und LebenszykluskostenProduktprüfung

Mit der  Ökobilanzmethode werden Umweltwirkungen strukturiert dargestellt und hilft damit bei der Bewertung von Produkten. Die IBO GmbH erarbeitete im letzten Jahr einen ausführlichen Bericht mit den methodischen Grundlagen für eine aktualisierte Bewertung mittels Ökobilanz für das Umweltzeichen natureplus. Die Umsetzung ist mit der Erstellung der Richtlinie 5020 für 2020 geplant.

Konzentration auf Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz

Als Resultat einer Ökobilanz kann eine Vielzahl an Umweltindikatoren vorliegen. Damit einhergehend wachsen aber auch die Komplexität und die Schwierigkeit einer ökologischen „richtigen“ Bewertung. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung auf konsistente und zuverlässige Daten und Methoden zurückzugreifen, um die Gesamtumweltleistung von Produkten zu beurteilen.

Die Eindämmung des anthropogenen Klimawandels gilt als eine der aktuell größten Herausforderungen der Menschheit und der Bausektor trägt einen wesentlichen Anteil dazu bei. Laut dem Synthesis Report Climate Change 2014 des IPCC beanspruchte der Bausektor 2010 durch direkte und indirekte Emissionen 2010 rund 18,4 % des durch die Wirtschaftssektoren verursachten antrophogenen Treibhauspotentials (IPCC 2014).

Im Einklang mit der EU Klima- und Energiepolitik  konzentriert sich natureplus bei der Lebenszyklusanalyse in Zukunft auf die Einhaltung von Grenzwerten für die Umweltparameter des Globalen Erwärmungspotenzials (GWP) und der Primärenergie (PE). natureplus setzt dabei bewusst auf wenige, dafür umso robustere Indikatoren, um die Prüfung kompakt zu halten und Resultate einfach kommunizieren zu können.

Als Methode für die Klimaverträglichkeit dient der Carbon Footprint for Products (CFP) gemäß dem Standard ISO 14067:2018. Bezüglich der Energieeffizienz wird der Einsatz energetisch genutzter erneuerbarer und nicht erneuerbarer Primärenergie (PEE) nach der Methode des Cumulative Energy Demand (CED) von Frischknecht R., Jungbluth N., et.al. (2003) berechnet. Zudem wird ein Mindestanteil an erneuerbarer Primärenergie gefordert.

Neu ist der Vergleich mit Grenzwerten

Es werden neue Grenzwerte für Produktgruppen erstellt. Die Zuordnung erfolgt über eine definierte Anwendung des Produkts bzw. der Produktgruppe. In den Grenzwerten wird ein Auflagenbereich von 10 % berücksichtigt.

Für die Bewertung gilt:

  • Liegt der der Fußabdruck und/oder die Energieeffizienz oberhalb des Grenzwertes:
    Anforderungen nicht eingehalten, Zertifikatsvergabe erst nach Setzen von Maßnahmen möglich
  • Liegen der Fußabdruck und die Energieeffizienz unterhalb des Grenzwertes und unterhalb des Auflagenbereichs:
    Anforderungen voll eingehalten, Zertifikatsvergabe möglich
  • Fußabdruck und die Energieeffizienz unterhalb des Grenzwertes aber im Auflagenbereich:
    Anforderungen bedingt eingehalten, Zertifikatsvergabe nur unter Auflagen möglich

An Hand der EU Klima- und Energiepolitik wurden sogenannte Zielwerte für das Jahr 2030 und 2050 festgelegt. Diese dienen als Vorgabe für zukünftige strengere Grenzwerte. Als nächste Schritte sind die Berücksichtigung der Entsorgung und eine mögliche Ausweitung auf den kompletten Lebenszyklus angedacht.

Neue natureplus Vergaberichtline 5020

Vor diesem Hintergrund hat die Kriterienkommission von natureplus die neue Vergaberichtlinie 5020 aufgestellt, mittels derer die Bewertung der Klimaverträglichkeit und Energieffizienz umgesetzt werden kann. Diese neue Richtlinie wird aktuell in einer öffentlichen Anhörung interessierten Kreisen zur Kommentierung vorgestellt. Die im Rahmen dieser Anhörung vorgetragenen Bedenken und Anregungen fließen dann in die endgültige Fassung der Vergaberichtlinie 5020 ein, die zum Jahresende 2019 verabschiedet werden soll.

Anhörung am 24. Oktober

Die Anhörung findet am Donnerstag, den 24. Oktober von 14:30 bis 17:00 Uhr im Tagungszentrum KaEins in Frankfurt/M, Kasseler Str. 1a statt. Zur Anhörung sind alle interessierten Kreise zugelassen, zuvörderst aber die natureplus-Mitglieder sowie Verbände und Initiativen, die sich dem nachhaltigen Bauen mit klimaverträglichen Baustoffen verschrieben haben. Es können auch schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung eingereicht werden. Eine Anmeldung unter der Adresse info@natureplus.org ist notwendig. Die erforderlichen Unterlagen - insbesondere der Richtlinienentwurf 5020 - werden mit der Bestätigung der Anmeldung versandt.

Kontakt

© Enzberg