Das Ziel der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition”, kurz EmpCo, ist es, Verbraucher:innen bei nachhaltigen Kaufentscheidungen zu unterstützen und sie vor irreführendem Greenwashing zu schützen. Die Richtlinie ist am 27. September verbindlich für alle Unternehmen in Kraft getreten und wurde in Österreich durch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in nationales Recht umgesetzt.
Die Richtlinie verbietet pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht belegt sind. Ebenso unzulässig sind Klimaaussagen, die ausschließlich auf der CO₂- Kompensation von Zertifikaten beruhen. Es dürfen nur solche Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich sind. An ein solches Zertifizierungssystem stellt die Richtlinie klare Mindestanforderungen hinsichtlich Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und fortlaufende Überwachung.
Das IBO Prüfzeichen erfüllt als Typ-I-Umweltkennzeichen nach ISO 14024 diese Anforderungen. Es ist ein freiwilliges Zeichen, das allen Interessierten offensteht. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Zeichens ist durch die Trennung von Programminhaber, Zertifizierungsstelle und Lizenznehmer:innen gewährleistet. Allen Bauproduktherstellenden, die die definierten Kriterien einhalten, steht das Prüfzeichen zu gleichen Bedingungen offen. Im Sinne der Transparenz sind alle Anforderungen auf der Webseite öffentlich einsehbar. Die Anforderungen stützen sich auf wissenschaftlich fundierte Methoden, Richtwerte und Prüfnormen und berücksichtigen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Eine kontinuierliche Überwachung gewährleistet die Einhaltung der Anforderungen des Systems.
Wer die Umwelteigenschaften eines IBO geprüften Produktes kommunizieren möchte, kann sich dabei auf das anerkannte Zertifizierungssystem stützen, ein großer Vorteil um dem aktualisierten Gesetz genüge zu tun. Herstellende sollten produktspezifisch kommunizieren und können auf die jeweiligen IBO-Kriterien sowie auf deren Nachweise verweisen. Auf Anfrage wird Herstellenden der Praxisleitfaden „IBO Prüfzeichen im Kontext der EmpCo-Richtlinie“ bereitgestellt.
Die EmpCo-Richtlinie soll helfen, Fortschritte beim ökologischen Wandel zu erzielen und fordert zu Recht die transparente Darstellung von behaupteten Eigenschaften nachhaltiger Produkte, sie soll mit spezifischen Vorschriften beispielsweise Praktiken in Verbindung mit der frühzeitigen Obsoleszenz von Waren und irreführenden Umweltaussagen bekämpfen. Nun warten wir nur noch auf die Umsetzung der Verpflichtungen der Bauproduktenrichtlinie, nicht nachhaltige Produkte ebenso klar zu beschreiben und deren Auswirkungen ebenso streng geregelt zu benennen.


