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SRI Demo
Demonstration intelligenter Technologien in Gebäuden und Unterstützung der SRI-Testphase in Österreich

Die EU verfolgt mit Initiativen wie dem Green Deal und im Speziellen mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) das Ziel, Gebäude energieeffizienter, nutzerorientierter und besser in künftige Energiesysteme integriert zu gestalten. Das Projekt „SRI Austria 2.0“ entwickelt und testet dafür eine österreichische Bewertungsmethodik weiter, um fundierte Grundlagen für die nationale Umsetzung und Weiterentwicklung des SRI sowie für energie- und klimapolitische Entscheidungen zu schaffen.

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Vorgeschichte:

Die Europäische Kommission verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, Gebäude fit für eine klimaneutrale Zukunft zu machen. Zentrale Grundlagen dafür sind das Maßnahmenpaket „Clean Energy for All Europeans“ (2016) und der European Green Deal [1]. Im Fokus steht dabei, Gebäude energieeffizienter zu machen, erneuerbare Energien besser zu nutzen und intelligente Technologien stärker zu integrieren – immer auch mit Blick auf den Komfort und die Bedürfnisse der Nutzer:innen.

Ein wichtiges Instrument dafür ist der Smart Readiness Indicator (SRI). Er bewertet, wie „intelligent“ ein Gebäude ist, also wie gut es:

  • mit erneuerbaren Energien und zukünftigen Energiesystemen zusammenarbeitet,
  • seinen Energieverbrauch optimiert,
  • auf Nutzer:innenbedürfnisse reagiert und
  • und last but not least, zur Stabilität zunehmend dynamischerer Strom- und Energienetze beiträgt.

Mit der Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wurde der SRI im Juni 2018 als freiwilliges Bewertungsinstrument eingeführt. In mehreren Studien – koordiniert von einem Konsortium rund um das Flemish Institute for Technological Research (VITO) – wurde im Auftrag der Europäischen Kommission eine Berechnungsmethodik für den SRI entwickelt.

Ende 2020 beschloss die EU diese Methodik offiziell und setzte sie ab 1. Jänner 2021 per Verordnung in Kraft [2]. Gleichzeitig startete eine fünfjährige Testphase, an der die Mitgliedstaaten freiwillig teilnehmen können. Seit Herbst 2021 gibt es zudem eine europäische SRI-Plattform, auf der Vertreter:innen der Mitgliedstaaten und weitere Stakeholder gemeinsam an der Weiterentwicklung des SRI arbeiten.

Im aktuellen Entwurf zur erneuten Überarbeitung der EPBD ist vorgesehen, dass die SRI-Methodik ab 1. Jänner 2026 verpflichtend für große Nichtwohngebäude angewendet werden soll. Bis dahin kann und soll die Methodik im Rahmen der Testphase weiter verbessert und angepasst werden.

Ziel des Projektes:

Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung einer österreichischen Methodik zur Bewertung der „Smart Readiness“ von Gebäuden (SRI Austria 2.0). Aufbauend auf bereits durchgeführten Vorstudien [3], [4], [5] des einreichenden Konsortiums wird diese Methodik anhand von 8 konkreten Demonstrationsgebäuden praxisnah geprüft, analysiert und verbessert. Parallel dazu erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der EU‑SRI‑Methodik, um deren Stärken und Schwächen aus österreichischer Sicht fundiert bewerten zu können. Die Projektergebnisse sollen das BMK und das OIB bei der Ausgestaltung des SRI in Österreich während der laufenden EU‑weiten Testphase unterstützen.

Im Projekt werden Maßnahmen in vier unterschiedlichen Gebäudetypologien entsprechend des Fokus der EU‑SRI‑Methodik umgesetzt und analysiert – Wohngebäude, Bürogebäude, Bildungsbauten und Heime.

Die gesetzten Maßnahmen werden daraufhin untersucht, wie stark sie zu den drei zentralen Säulen der Smart Readiness gemäß EPBD 2018 beitragen:

  1. Energieflexibilität (insbesondere Lastverschiebung und bessere Integration erneuerbarer Energien),
  2. energieeffizienter Betrieb und
  3. Nutzer:innenkomfort.

Die Maßnahmen orientieren sich an den in der EU‑Methodik definierten „Services“ und sollen neue Energiedienstleistungen auf Gebäudeebene ermöglichen. Ihre Wirkung wird mithilfe verschiedener Indikatoren analysiert und transparent dargestellt. Ziel ist es, die Zusammenhänge zwischen konkreten Maßnahmen und der Smart Readiness eines Gebäudes nachvollziehbar abzubilden.

Ein weiterer Projektbaustein ist die Entwicklung einer nationalen Online‑Plattform, über die Gebäude standardisiert nach unterschiedlichen SRI‑Methoden bewertet werden können. Diese Plattform ermöglicht Selbsttests, Benchmarks und den Vergleich verschiedener Gebäudetypen und bildet die Grundlage für einen wachsenden Gebäudepool, aus dem belastbare Empfehlungen abgeleitet werden können. Eine spätere Integration der EU‑Methodik ist dabei vorgesehen.

Innovation:

Methodisch verfolgt das Projekt einen qualitativen und einen quantitativen Ansatz: In den Demonstrationsgebäuden werden Maßnahmen umgesetzt, simuliert und mit unterschiedlichen Bewertungsverfahren evaluiert. Dabei werden sowohl die EU‑SRI‑Methodik als auch österreichische Ansätze weiterentwickelt, deren Vor- und Nachteile aufgearbeitet und an die Europäische Kommission rückgespiegelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verknüpfung der SRI‑Eingabedaten mit bestehenden Energieausweis‑Kenndaten sowie auf der Weiterentwicklung quantitativer Bewertungsverfahren, um eine hohe Akzeptanz in der Praxis zu erreichen.

Da der SRI einen starken Fokus auf Lastverschiebung und die bessere Nutzung erneuerbarer Energien legt, kann auf Basis internationaler Studien ein CO₂‑Reduktionspotenzial von etwa 5 – 40 % pro Gebäude abgeleitet werden. Insgesamt liefert das Projekt fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Einführung und Ausgestaltung eines SRI in Österreich, unterstützt die Bundesländer bei Maßnahmen und Förderungen und stärkt die österreichische Position in der EU‑weiten Weiterentwicklung des Smart Readiness Indicator.

Literatur

[1] MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN, Der europäische Grüne Deal. Brüssel, den 11.12.2019, COM(2019) 640 final inkl. Annex

[2] Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung). COM(2021) 802 final; 2021/0426(COD). Brüssel, den 15.12.2021. Wörtlich im Artikel 13 (2): „Die Kommission erlässt bis zum 31. Dezember 2025 einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 29, in dem die Anwendung des gemeinsamen Systems der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden gemäß Anhang IV auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Heizungsanlage oder eine kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW vorgeschrieben wird.“

[3] Märzinger, T., & Österreicher, D. (2019). Supporting the smart readiness indicator—a methodology to integrate a quantitative assessment of the load shifting potential of smart buildings. Energies, 12(10), 1955.

[4] Märzinger, T., & Österreicher, D. (2020). Extending the Application of the Smart Readiness Indicator–A Methodology for the Quantitative Assessment of the Load Shifting Potential of Smart Districts. Energies, 13(13), 3507.

[5] A. Knotzer, J. Fechner, T. Zelger, A. Berger Deutsch: Smart Readiness Indikator: Bewertungsschema und Chancen für intelligente Gebäude, Gleisdorf und Wien, 2019.

Projektteam

AEE - Insitut für Nachhaltige Technologien (Konsortialführung)
BOKU - Universität für Bodenkultur Wien
FHTW – FH Technikum Wien
IBO – Österreichisches Institut für Bauen und Ökologie
17&4 Organisationsberatung

Forschungszeitraum

Mai 2023 – Mai 2027

Kontakt

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