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Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz von Bauprodukten bei natureplus II*
Die Richtlinie 5020 ist in Anwendung

Wie im Newslstter 04/19 angekündigt, wurde die Grundlagenrichtlinie heuer fertiggestellt und erlaubt natureplus ab sofort eine Bewertung der ökologischen Performance der zertifizierten Bauprodukte. Künftig soll auch eine Ausweisung des "Carbon Footprint" möglich sein.

MaterialökologieProduktprüfung

Die natureplus Kriterienkommission hat nach wiederholter Anhörung interessierter Kreise die neue Grundlagenrichtlinie RL5020 "Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz" verabschiedet. Nun ist sie mit Zustimmung des Vorstands offiziell in Kraft getreten. Mit dieser neuen Richtlinie werden für fast alle Produktgruppen, für die natureplus sein Umweltzeichen vergibt, jeweils spezifische Anforderungen bezüglich ihrer Klimaverträglichkeit und ihrer Energieeffizienz in der Herstellungsphase festgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Bauelemente und aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzte Produkte.

Ökobilanzen erstmals bewertet – mit wenigen relevanten Indikatoren

Durch die Definition von Anforderungen in diesem Bereich streicht natureplus die Relevanz seines Gütesiegels auch in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz noch stärker als bisher heraus und beschreitet hierfür neue Wege. Bisher hat es lediglich freiwillige Herstellererklärungen bezüglich der umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten (EPDs) gegeben, natureplus geht nun einen Schritt weiter, macht die Ökobilanzen vergleichbar und zieht sie zur Bewertung heran. Hierzu vereinfacht die Umweltorganisation die Datenauswertung und konzentriert sich auf wenige relevante Indikatoren: Zur Bewertung der Klimaverträglichkeit wird in der RL5020 der Carbon Footprint for Products (CFP) gemäß EN ISO 14067:2018 herangezogen. Die Energieeffizienz wird anhand des Einsatzes energetisch genutzter erneuerbarer und nicht erneuerbarer Primärenergie (PEE) bewertet. Zudem wird ein Mindestanteil an erneuerbarer Primärenergie gefordert. Um den mittelfristigen Beitrag der Produkte zur Kohlenstoffspeicherung zu dokumentieren, wird das Treibhauspotential aus der Aufnahme und Emission von biogenem Kohlenstoff (GWP biogenic) separat ausgewiesen.

Gute Beteiligung an der Anhörung

Das große Interesse der Industrie an dieser neuen Bestimmung zeigte sich bei der zweiten Anhörung, die im April/Mai unter Corona-Bedingungen im schriftlichen Verfahren stattfand. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen führten zu zahlreichen Änderungen und Ergänzungen. Diese wurden von der Kriterienkommission in mehreren Sitzungen bearbeitet und führten zu einer Verabschiedung der Richlinie. Ein häufig vorgebrachtes Bedenken, die neue Regelung würde zu einem Mehraufwand und einer Doppelbelastung für die Hersteller führen, konnte ausgeräumt werden. Externe Ökobilanzen und Umweltproduktdeklarationen (EPD) können nun für die Produktbewertung nach einem Anerkennungsverfahren herangezogen werden.

PCR gehen erstmals auch online

Weil die eigentliche Richtlinie 5020 eher schlank gehalten ist, hat die Kriterienkommission beschlossen, auch die Bestimmungen für die Prüfungsausführung, die sogenannten Product Category Rules (PCR), zu veröffentlichen, um der Fachwelt einen Blick hinter die Kulissen dieser Prüfung zu ermöglichen. Diese transparente Darstellung ist natureplus und auch den betroffenen Firmen sehr wichtig, weil so die Glaubwürdigkeit des natureplus-Labels unterstrichen wird. Diese Transparenz soll künftig auch für alle anderen Prüfungen gelten. Die Prüfungen selbst werden entsprechend der erwähnten natureplus Ausführungsbestimmungen von der unabhängigen natureplus INSTITUTE SCE durchgeführt.

Künftige Anpassung und freiwillige Deklaration

Die von natureplus definierten Anforderungen sind ein Mindestmaß an Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz, das aus natureplus-Sicht aktuell ökologisch vertretbar ist, und diese sind in jedem Fall einzuhalten. In den Anforderungen wird zudem ein kritischer Bereich berücksichtigt, innerhalb dessen Auflagen zur Verbesserung der Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz erteilt werden können. Die jetzt festgelegten Anforderungen sollen regelmäßig überprüft und an den technischen Fortschritt angepasst werden, um das Ziel einer mittelfristigen Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Außerdem ist geplant, den Firmen eine Möglichkeit zu geben, den CO2-Fußabdruck, die CO2-Speicherung und eine CO2-Kompensation ihrer Produkte in geeigneter und noch festzulegender Form auszuweisen.

Weitere Informationen auf natureplus.org

Forschungszeitraum

Oktober 2020 –

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